Kostümführung vor dem Kaiserdom (Foto: Bernward Bertram)
Kostümführung vor dem Kaiserdom (Foto: Bernward Bertram)

Allgemeine Reisebedingungen

der Tourist Information Worms

Lieber Gast, lieber Kunde,

bitte schenken Sie den nachstehenden Reise- und Vertragsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden Kunde genannt) und uns, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH, Geschäftsbereich Tourismus (im Folgenden Reiseveranstalter genannt).

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die folgenden allgemeinen Reisebedingungen für die Pauschalangebote des Reiseveranstalters an.



1. Leistungen

1.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Reisebeschreibung nicht anders angegeben. Die Preise gelten pro Person.

1.2 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

1.3 Nebenabsprachen, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung
durch den Reiseveranstalter verbindlich. Leistungen aus Ihrer Reise, die der Kunde nicht in Anspruch nimmt, können vom Reiseveranstalter nicht erstattet werden.

1.4 Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Unter Umständen wird der Reiseveranstalter dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenfreien Rücktritt anbieten.


2. Vertragsabschluss

2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Mit seiner Unterschrift auf der Reiseanmeldung bzw. mit der Zahlung des Reisepreises tritt der Anmelder für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer ein und haftet auch für diese.

2.2 Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung vom Reiseveranstalter mit dem gleichen
Inhalt, insbesondere bezüglich der Buchung des Reisepreises, schriftlich bestätigt wird.



3. Bezahlung

3.1 Die Bezahlung des Reisepreises muss spätestens 10 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung
durch den Reiseveranstalter erfolgen.

3.2 Nach Bezahlung des Reisepreises erhält der Kunde die vollständigen Reiseunterlagen.

3.3 Kurzfristige Buchungen werden je nach Verfügbarkeit ermöglicht. Deren Bezahlung erfolgt nach Vorgabe
des Reiseveranstalters, spätestens bei Anreise in der Tourist Information Worms.

3.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung bei der Touristik-Versicherungs GmbH (tourVERS) abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhält der Kunde als Anlage zu unserem Bestätigungsschreiben.


4. Rücktritt durch den Kunden

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung per eingeschriebenen Brief an den Reiseveranstalter von der Reise zurücktreten.

4.2 Tritt der Kunde zurück, kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent der gebuchten Gesamtleistung):

Standard-Gebühren: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag 25%, vom 21. bis 15. Tag 35%, vom 14. bis 8. Tag 50% vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65% des Reisepreises, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.

Bei Spezialprogrammen oder Festspiel-Arrangements: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag 35%, vom 21. bis 15. Tag 50%, vom 14. bis 8. Tag 60% vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises, am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.4.3 Die Rücktrittsgebühr wird sofort fällig.

4.4 Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag als Neuanmeldung erfolgen. Der Reiseveranstalter berechnet hierfür eine Gebühr von
€ 20,00 (es fallen keine weiteren Rücktrittsgebühren an).


5. Haftung

5.1 Die gegebenenfalls eintretende Haftung auf Schadensersatz durch den Reiseveranstalter ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde. Dies gilt
nicht für Körperschäden. Die höhenmäßige Beschränkung gilt auch, soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5.2 Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

5.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die zusätzlich zum Leistungsumfang des Pauschalangebotes vermittelt werden.

5.4 Der Kunde ist sich beim Erwerb eines Festspiel-Arrangements bewusst, dass bei Open-Air-
Veranstaltungen Schadenersatzansprüche auf Grund widriger Wetterverhältnisse ausgeschlossen
sind. Was die Rückerstattung von Eintrittsgeldern betrifft, wird auf die praxisübliche Rechtsauslegung
Bezug genommen.

Im Regelfall wird bei Abbruch der Veranstaltung (keine Unterbrechung) wegen schlechten Wetters
(Regen, Sturm) der Eintrittspreis nicht zurück erstattet.

Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden und ist eine Auszahlung durch den Veranstalter freigegeben,
so wird Ihnen gegen Vorlage der Eintrittskarte innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungstermin der Eintrittspreis durch den Reiseveranstalter erstattet. Die Erstattungsbeträge entsprechen in diesem Fall dem für das betreffende Jahr festgelegte, offizielle Eintrittspreis der Kategorien 1-3.

5.5 Bei Buchung über ein Reisebüro tritt dieses nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es
ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegen zu nehmen.


6. Gerichtsstand

Für sämtliche Klagen aus dem Reisevertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Worms vereinbart.


Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Reisebedingungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

Haben Sie Fragen?

Gerne hilft Ihnen das Team der Tourist Information weiter:

Tourist Information
Neumarkt 14
67547 Worms

Telefon: (06241) 853-7302

E-Mail:  touristinfo@worms.de


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