Endlich: Worms öffnet wieder! Wir, die Wormser Gastgeber und der Einzelhandel freuen uns auf Ihren Besuch!
Folgende Lockerungen gelten ab sofort:
- es gibt keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr
- Private Zusammenkünfte und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum können mit bis zu 25 Personen aus verschiedenen Hausständen stattfinden. Kinder der jeweiligen Hausstände bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht, sie werden demnach nicht mitgezählt.
- die Gastronomie darf im Innen- und Außenbereich ohne Testpflicht öffnen
Zudem gilt für den gewerblichen Einzelhandel:
- die Testpflicht als auch die Kontakterfassung entfallen
- das Abstandsgebot von 1,50 m muss weiter gewährleistet sein
- eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2, med. Maske) ist zu tragen
- die Personenbegrenzung beläuft sich auf eine Person pro 5 qm² Verkaufs- oder Besucherfläche, unabhängig von der Gesamtfläche
Für die Übernachtung in Beherbergungsbetrieben gilt:
- Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
- In allen öffentlich zugänglichen Bereichen (beispielsweise in der Hotellobby, in Fluren und Aufzügen etc.) gelten das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht.
- Für Gäste von Hotels, Pensionen und ähnlichen Einrichtungen sowie Jugendherbergen und ähnlichen Einrichtungen gilt die Testpflicht bei Anreise.