Grafik: Symbolbild für eine Menschenkette - blaue Strichmännchen fassen sich an den Händen, in der Mitte in grün ein Strichmännchen im Rollstuhl
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Worms ist bemüht, ihre digitalen Angebote
barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die EU-Richtlinie
2016/2102, das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM)
und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die zentralen
Webseiten der Stadt Worms, die Bürgerhomepage "Nibelungenstadt Worms" (worms.de) sowie die Kultur- und Tourismus-Homepage "Worms erleben" (worms-erleben.de). Sie gilt ebenso für die
Microsites von worms.de, jedoch nicht für verlinkte oder per iFrame oder Code
eingebettete Angebote und Dienste.
Diese Erklärung wurde am 18.11.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Die Anforderungen der aktuellen BITV werden nur
teilweise erfüllt.
Grundlage dieser Erklärung ist zum einen eine
Selbstbewertung.
Zum anderen wurde die Zugänglichkeit der Website worms.de
im Rahmen der vereinfachten Prüfung auf Barrierefreiheit durch die
Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT), Landesamt für Steuern
überprüft. Die Überprüfung fand zuletzt im Mai 2022 statt. Die Erfolgskriterien wurden zu 44 %
bestanden. Das Prüfergebnis lautet: nicht barrierefrei.
Nicht vollständig übereinstimmende Inhalte sind im Folgenden angeführt.
An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet.
zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung
Um die Zugänglichkeit ihrer Webseiten zu verbessern, hat die Stadt Worms folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
Vorlese-Funktion "ReadSpeaker"
Bild 1: ReadSpeaker "Vorlese-Button" befindet sich auf jeder Seite oben links, unterhalb des Identbildes (das Bild zeigt die Startseite von worms.de).
Bild 2: Vorlese-Button von ReadSpeaker. Zu sehen ist links ein Menü-Symbol (drei Balken übereinander), in der Mitte ein Ton-Symbol (Lautsprecher) und das Wort Vorlesen, rechts ein grüner "Weiter-Pfeil"
Auf unserer Homepage www.worms.de gibt es die Vorlese-Funktion von "ReadSpeaker webReader".
Mit der Vorlese-Funktion können Sie sich
alle Texte unserer Webseite www.worms.de vorlesen lassen,
Texte in 22 verschiedene Sprachen übersetzen und vorlesen lassen,
eine andere Schriftgröße, Schriftfarbe und Vorlesegeschwindigkeit auswählen.
Die Vorlese-Funktion finden Sie auf allen Seiten jeweils oben links unter dem großen Identbild (siehe Bild 1).
Die Vorlese-Funktion erkennen Sie am "Vorlesen-Schalter mit Pfeil" (siehe Bild 2).
Was die Vorlese-Funktion alles kann:
Inhalte
der Webseite laut vorlesen lassen,
Text
vergrößern lassen,
eine
ablenkungsfreie Version einer Webseite zeigen lassen: mit farblich hervorgehobenen
Text in der von Ihnen bevorzugten Schriftart, Schriftgröße und
Schriftfarbe,
eine
Audio-Version herunterladen, um sie auch offline anhören zu können,
einen
ausgewählten Text in verschiedene Sprachen übersetzen und vorlesen lassen,
die Vorlese-Geschwindigkeit
anpassen,
die
Bedeutung eines Wortes im Wörterbuch nachschlagen.
Alle Funktionen können auch per Tastatursteuerung
bedient werden.
Wir wünschen Ihnen ein barrierearmes Hör- und Lesevergnügen.
Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in Leitfäden
für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter unserer Internetseiten.
Insbesondere der neue Leitfaden "Barrierefreiheit
in den redaktionellen Abläufen - Leitfaden für Redakteure" - erstellt in
Abstimmung mit der Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT, Landesamt für
Steuern) - informiert umfassend über die wichtigsten Schritte:
gut verständliche Texte,
Vermeiden bzw. sparsamer Einsatz von Anglizismen, Fremdwörtern
und Abkürzungen,
übersichtliche Textstrukturen,
sachgerechter Einsatz von Seitentiteln, Überschriften, Tabellen
gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung
von Links und Abkürzungen (etwa aussagekräftige Linktexte/Alternativtexte und
HTML-Tags)
sachgerechte Auszeichnung von Bildern und Grafiken (Bildbeschreibung und
Alternativtext),
Vermeiden von Nicht-Text-Inhalten bzw. Bereitstellung von Text-Alternativen,
und einiges mehr.
Seiteninhalte und im Speziellen die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit werden vor der Veröffentlichung durch das Web-Infrastrukturmanagement regelmäßig geprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nachfolgende Inhalte sind derzeit nur eingeschränkt bzw. noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet - insbesondere bei der Überarbeitung bestehender bzw. Veröffentlichung neuer Inhalte.
Leichte Sprache: Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar.
Gebärdensprache: Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Kontraste / Farben: Vereinzelt können niedrige
Kontraste die Lesbarkeit erschweren (etwa Hinweise in Formularfeldern, Texte in Bildelementen/Slides,
Bild-Captcha).
Bedienbarkeit per Tastatur: Vereinzelt kann es zu
Einschränkung in der Bedienbarkeit per Tastatur kommen (etwa das Öffnen von
Untermenüs, „nach oben“-Schaltfläche, Blöcke überspringen).
Überschriften: Nicht immer sind Inhalte durch Überschriften in der richtigen Reihenfolge gegliedert, was die Vorlesbarkeit bzw. das Navigieren innerhalb einer Seite erschweren kann.
Links: Linktexte erklären mitunter
nicht ausreichend das Linkziel, Alternativtexte können fehlen.
Bilder: Der Bildinhalt ist mitunter
nicht ausreichend beschrieben; Alternativtexte (bei verlinkten Bildern das
Bildziel) können fehlen.
Nicht-Text-Inhalte: Für Bilder mit Textinformationen stehen mitunter keine Textalternativen zur Verfügung. Bei Überarbeitung der Inhalte werden künftig sämtliche grundlegend relevanten Informationen auch in Textform angeboten.
Slider und Bildergalerien: Der automatische Bildwechsel von
Bilderkarussells (Slider) und Bildergalerien lässt sich nicht anhalten.
Formulare: Es steht derzeit keine Alternative zu Bild-Captcha zur Verfügung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der
Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der
Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dateien und Dokumente: Hochgeladenen Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei. Dies betrifft vor allem PDF-Dateien und eingescannte Dokumente. Hinweis: Auf unseren Webseiten sind hunderte Dokumente veröffentlicht. All diese zu überarbeiten und zu ersetzen, stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei Neuauflagen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen.
Videos und Audio-Dateien: Unsere eingebundenen Videos
sind auf der Video-Plattform YouTube veröffentlicht. Mehrheitlich sind keine synchronen Untertitel vorhanden. Ebenso wird hierfür eine synchrone Audiodeskription nicht angeboten. Eine Volltextalternative steht nicht zur Verfügung. Hinweis: Eingebundene Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden auch in Textform auf unseren Webseiten angeboten. Eine barrierefreie Aufbereitung ist daher nicht erforderlich.
Karten, Pläne und Luftbilder (Geoportal der Stadt Worms): Zu unseren Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine barrierefreie Alternative. Hinweis: Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah bereitgestellt.
E-Mail-Adressen: Verlinkte E-Mail-Adressen auf unseren Webseiten sind aus Gründen des Spam-Schutzes nicht vollständig vorlesbar.
Anmerkung zur Schreibweise (Gendering - geschlechtergerechte Sprache):
Gendergerechtigkeit und Inklusion sind uns ein großes Anliegen. Damit unsere Texte für alle Menschen - insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - gut lesbar und verständlich sind, verzichten wir auf sprachliche Kurzformen für weibliche, männliche und diverse Personen. Wir bemühen uns um geschlechterneutrale Schreibweisen und verwenden das generische Maskulin nach den offiziellen Rechtschreibregeln.
Seien Sie versichert: Unsere Texte meinen alle Menschen!
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseiten worms.de und worms-erleben.de behindern, freuen wir uns über eine Mitteilung:
Bitte senden Sie eine E-Mail an das Web-Infrastrukturmanagement der Stadt Worms, mit dem Betreff: "Meldung einer Barriere in der Webseite".
Bitte beschreiben bzw. nennen Sie uns in Ihrer E-Mail möglichst genau
die URL (Adresszeile in ihrem Browser) der betroffenen Webseite oder des Dokuments,
das Problem bei Nutzung dieser Webseite oder diese Dokumentes,
die von Ihnen genutzten Hilfsmittel beim Besuch unserer Webseite,
den von Ihnen genutzte Web-Browser beim Besuch unserer Webseite,
das von Ihnen genutzte Gerät beim Besuch unserer Webseite (z.B. Desktop-Computer oder mobiles Endgerät).
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage unter „Feedback und
Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie
Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein, können
Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz Bauhofstraße 9 55116 Mainz
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